EPP Solar Ready2Plugin Stromwächter Komplettset

Wenn Sie ein steckerfertiges Solargerät mit mehr als 800 Watt in Betrieb nehmen, profitieren Sie von einer höheren Leistung Ihres Systems. Es besteht jedoch eine zusätzliche Meldepflicht. Neben der Eintragung im Marktstammdatenregister müssen Sie in einem zweiten Schritt auch Ihren Netzbetreiber informieren.

Schritt 1:

Nach der ersten Inbetriebnahme haben Sie maximal einen Monat Zeit, um die Anlage beim Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur zu melden. Besuchen Sie zunächst das MaStR-Portal. Nachdem Sie ein Benutzerkonto erstellt haben, können Sie sich als Anlagenbetreiber anmelden und die Energieerzeugungsanlage registrieren. Alle benötigten Daten finden Sie im Download-Bereich zur Registrierung. Wichtig: Melden Sie Ihr Gerät nicht als Plug-in-Solarsystem, sondern wählen Sie den Reiter „Solarsystem“

Schritt 2:

Nun fehlt noch der Netzbetreiber. Der Netzbetreiber erhält Ihre Registrierungsinformationen aus dem Marktstammdatenregister und wird Ihnen einen Brief zur Anmeldung senden. Fügen Sie Ihrer Antwort die drei unten aufgeführten Dokumente bei:

  • Herstellererklärung von Indielux für Ready2Plugin-Sets
  • Wechselrichter-Zertifikat
  • Inbetriebnahmeprotokoll E.8 der VDE-AR-N 4105:2018-11

Mit diesen zwei Registrierungen sind dann alle Anmeldeformalitäten abgeschlossen. Wir haben die Unterlagen zur Registrierung beim Netzbetreiber für das EPP Ready2Plugin Stromwächter Komplettset in einem praktischen PDF für Sie zusammengestellt.

EPP Ready2Plugin Stromwächter Komplettset (Plug-in-Solargeräte mit Energiespeicher)

Wenn Sie ein Plug-in-Solargerät mit einem Energiespeichersystem in Betrieb nehmen, muss das Speichersystem sowohl beim Marktstammdatenregister als auch beim Netzbetreiber gemeldet werden.

Schritt 1:

Nach der ersten Inbetriebnahme haben Sie maximal einen Monat Zeit, um das Speichersystem im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur zu melden. Verfahren Sie wie in der Anleitung für ein ready2use Smart-Kit und melden Sie jetzt das Speichersystem im gleichen Menü, in dem Sie Ihr Solarsystem gemeldet haben. Wichtig: Hier registrieren Sie Ihr Gerät über den Reiter „Speicher“.

Schritt 2:

Nun fehlt noch der Netzbetreiber. Der Netzbetreiber wird über Ihre Registrierung aus dem Marktstammdatenregister informiert und schreibt Ihnen einen Brief zur Anmeldung. Fügen Sie Ihrer Antwort die fünf unten aufgeführten Dokumente bei:

  • Herstellererklärung von Indielux für Ready2Plugin-Hybrid-Sets
  • Wechselrichter-Zertifikat
  • Inbetriebnahmeprotokoll E.8 der VDE-AR-N 4105:2018-11 (bitte ausfüllen)
  • Speicherzertifikat, z.B. für ARK2.5L-A1
  • Datenblatt für Speicher E.3 der VDE-AR-N 4105:2018-11 (bitte ausfüllen)

Wir haben die Unterlagen zur Registrierung beim Netzbetreiber für das Growatt Ready2Plugin-Hybrid-Kit in einem praktischen PDF zusammengestellt, sodass Sie nur noch das Speicherzertifikat hinzufügen müssen. Alle Speicherdokumente und -zertifikate finden Sie im DOCUMENTS-Bereich auf der Produktseite unserer Webseite.

FAQs

Der ready2plugin Stromwächter hält die Forderungen der Normen DIN VDE 0100-551 und VDE-AR-N 4105 ein. Die Gerätenorm für Steckersolargeräte ist noch nicht veröffentlicht, daher ist derzeit noch keine Zertifizierung möglich.

Wir werden Anlagenzertifikate erstellen, mit denen du Ready2plugin Kits mit mehr als 600 VA (Watt) Wechselrichterleistung nach VDE-AR-N 4105 selbst anmelden kannst.

Ja, mit dem ready2plugin Stromwächter ist es rechtlich zulässig, eine Leistung von über 600 bzw. 800 VA (Watt) anzuschließen. Alle Details dazu finden Sie in unserem geprüften Rechtsgutachten, das die Einhaltung der geltenden Normen und Sicherheitsanforderungen bestätigt.

Ja, denn für den normkonformen Anschluss nach DIN VDE 0100-551-1 muss eine Prüfung der Leitungsreserve stattfinden. Im Widerspruch zur VDE 0100:551 kann nach DGS 0001:2017-08 in folgenden Fällen auf die Prüfung der Leitungsreserve verzichtet werden:

  • Wenn Sicherungsautomaten vorhanden sind. (Mit solchen Überstromschutzeinrichtungen, auch Leitungsschutzschalter genannt, können in Deutschland pro Haushalt maximal 2,6 Ampere (600 Watt) angeschlossen werden.)
  • Wenn Schraubsicherungen vorhanden sind und die Sicherung des Stromkreises mit dem Steckersolargerät durch die nächstkleinere Sicherung ausgetauscht wurde.

Ob Versicherungen das im Schadensfall auch so sehen, ist nicht bekannt.

Der ready2plugin Stromwächter gewährleistet den Leitungsschutz nach DIN VDE 0100-551-1, sodass auch ohne Prüfung der Leitungsreserve keine Gefahr für den Versicherungsschutz besteht.

Ja! Das ist unser zentrales Versprechen: normenkonforme Einspeisung in Steckdosen bis 2000 Watt.

Die detailliertere Antwort: Es kann zwischen technischen und formalen Anforderungen unterschieden werden. ready2plugin ist konform mit den technischen Anforderungen für Steckersolargeräte in der Norm DIN VDE 0100-551 – ohne Elektriker.

Hintergrund: Die technischen Anforderungen sind in der Norm DIN VDE 0100-551 beschrieben. Diese Norm fordert, dass der maximale Sicherungsstrom plus der Strom vom Steckersolargerät kleiner sind als die Stromtragfähigkeit der Leitung. Die Norm sagt auch, dass dies auf zwei Wegen umgesetzt werden kann:

  • durch den Besuch eines Elektrikers, der die Leitungsreserve checkt und auf der Einspeisesteckdose kennzeichnet, dass maximal 600 Watt eingespeist werden dürfen. Hierin ist die Begrenzung auf 600 Watt begründet. (Nach Änderung der entsprechenden Normen kann die Begrenzung per Softwareupdate erhöht werden.)
  • durch eine sichere Kommunikation zwischen Stromerzeugungseinrichtung und netzseitiger Schutzeinrichtung. ready2plugin nutzt den Weg der sicheren Kommunikation – und kann durch die einzigartige Technologie die Grenze von 600 W überschreiten.

Damit haben wir sogar ein höheres Sicherheitsniveau, als der Elektriker durch die Kennzeichnung einer Schukosteckdose realisieren kann!

Ist die individuelle Stromerzeugung mit einem steckbaren Solargerät legal?
Ja, es gibt keine Gesetze, die dem Betrieb steckbarer Solargeräte entgegenstehen, wenn diese und ihr Betrieb den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entsprechen. Dies wurde bereits 2015 vom BMWi (heute: BMWK) bestätigt.

Die formalen Anforderungen sind in der VDE-AR-N 4105 beschrieben: Die Norm ermöglicht die Unterschrift auf dem Inbetriebnahmeprotokoll durch den Laien bis 600 Watt Wechselrichternennleistung.

Normenkonformität bezüglich der formalen Anforderungen für Steckersolargeräte mit über 600 Watt Modulleistung ist trotzdem möglich und auf zwei Wegen realisierbar:

  • indem die Wechselrichternennleistung auf 600 Watt eingestellt wird (dies ist die Werkseinstellung des Ready2plugin Stromwächters bei steuerbaren Wechselrichtern): Das ist immer noch wirtschaftlich sinnvoll bei Ready2plugin Mono, Duo und Hybrid (Steckersolargerät mit Speicher).
  • indem ein Elektriker das Formular ausfüllt: Es bleibt der Vorteil des ready2plugin Stromwächters bestehen, dass der Elektriker keine technischen Änderungen vorzunehmen hat.

Durch Studien der HTW Berlin wurde aufgezeigt, dass 45 bis 89 Prozent der Nutzenden die Steckersolargeräte nicht anmelden. Mit dem ready2plugin Stromwächter werden Nichtanmeldungen risikofreier, weil zentrale rechtliche Problematiken wie Zählerrücklauf und elektrische Sicherheit technisch gelöst werden.

Werden Steckersolargeräte, die nicht mit ready2plugin ausgestattet sind, ohne Prüfung der Leitungsreserve angeschlossen, können Hausrat-, Haftpflicht- oder Feuerversicherung aufgrund von Normverletzungen die Forderungen zurückweisen. Mit ready2plugin besteht kein Risiko für den Versicherungsschutz.

Ja, wenn Ihr steckbares Solargerät Strom in das öffentliche Netz einspeist, können Sie grundsätzlich eine Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen.


Zukünftige Regelungen könnten die Nutzung solcher Anlagen mit einer Modulleistung von bis zu 2000 Watt noch klarer definieren. Wichtig ist, dass die Menge des eingespeisten Stroms mit einem Zwei-Richtungszähler erfasst wird, um die Voraussetzungen für die Einspeisevergütung zu erfüllen.

Bei einem 500W Solarmodul-Set mit 8 Modulen (4 kW Gesamtleistung) und einer 5.12 kWh Speicherlösung, basierend auf einem jährlichen Haushaltsverbrauch von 4000 kWh:

  • Eigenverbrauchsquote: ca. 64%
  • Jährliche Ersparnis: ca. €1370,88 (bei einem Strompreis von €0,42/kWh)
  • Amortisationszeit: 4–5 Jahre bei einem Systempreis von ca. €6000

Für ein 440W Solarmodul-Set mit 8 Modulen (3.52 kW Gesamtleistung) und derselben Speicherkapazität bei einem Verbrauch von 3500 kWh:

  • Eigenverbrauchsquote: ca. 66%
  • Jährliche Ersparnis: ca. €1244,07
  • Amortisationszeit: 4–5 Jahre bei einem Systempreis von ca. €5800

Hinweis: Die genannten Einsparungen und Zeiten sind Schätzungen und können je nach Standort, Wetter, Energiepreisen und Verbrauchsmustern variieren.

Für Deutschland gilt:

ready2plugin Steckersolargeräte, die nicht in das öffentliche Netz einspeisen, müssen laut Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) dem Netzbetreiber lediglich informativ mitgeteilt werden. Für die Abstimmung und Mitteilung bestehen bisher keine allgemeingültigen Vorgaben. Alle Netzbetreiber müssen seit 27.04.2019 die Mitteilung durch das Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 der VDE-AR-N 4105 akzeptieren. Einige Netzbetreiber haben ein vereinfachtes Meldeverfahren. Die Abstimmung bzw. Mitteilung ist vom Anschlussnehmer oder -nutzer oder bevollmächtigten Personen durchzuführen. Sie ist gebührenfrei.

Ortsfeste Steckdosensolarmodule müssen laut MaStRV registriert werden. Nicht ortsfeste Einheiten müssen nicht registriert werden (FAQ der BNetzA). Es ist bisher nicht abschließend geklärt, wann ein Steckdosensolarmodul ortsfest ist.

Die Registrierung ist unter https://www.marktstammdatenregister.de vorzunehmen. Sie ist gebührenfrei und kann vom Anlagenbetreiber oder durch vom Anlagenbetreiber bevollmächtigte Personen durchgeführt werden.

Ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und könnte ein dreistelliges Bußgeld zur Folge haben.

Derzeit ist juristisch die Frage nicht vollständig belastbar geklärt, ob es sich bei einem steckbaren Solargerät um eine Einheit im Sinne des Marktstammdatenregisters handelt: Demnach dürften steckbare Solargeräte den Kriterien einer „ortsfesten Erzeugungseinheit“ im Sinne der Verordnung § 2 Nr. 4 MaStRV nicht genügen. Dieser Begriff ist in der Begründung der MaStRV zwar nicht weiter beschrieben, es dürfte aber Erzeugungseinheiten betreffen, die im Sinne einer gewissen Dauerhaftigkeit errichtet werden (Fundament, verschraubter Unterbau ...). Die typischen Balkon- oder Terrassenmodule dürften jedenfalls dann nicht darunter fallen, wenn sie nicht dauerhaft mit einem Gebäude verschraubt sind (Hinweis von RA Dr. Jörn Bringewat aus der Kanzlei von Bredow Valentin Herz).

PS: Mit geplanten gesetzlichen Änderungen und neuen Regelungen für Solaranlagen könnten sich in Zukunft weitere Möglichkeiten und Anpassungen ergeben.

Falls der Netzbetreiber dein Solargerät bemerkt, könntest du Post von ihm erhalten. Die Anmeldung kann dann nachgeholt werden.

Wenn du als Anschlussnehmer oder -nutzer den Schutz vor Rückspannungen mittels Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz nach VDE-AR-N 4105 nachweist, hat der Netzbetreiber keine Handhabe, gegen das Solargerät vorzugehen.

Das System ist für eine schnelle und unkomplizierte Installation konzipiert, ohne dass technisches Fachwissen erforderlich ist. Einfach die Solarmodule, den Ready2Plugin Stromwächter und den Wechselrichter an eine gewöhnliche Haushaltssteckdose anschließen – und fertig! Es gibt keinen komplizierten Papierkram oder umfangreiche Installationsprozesse, was es benutzerfreundlich und leicht zugänglich macht.

Die Growatt ARK 2.5L Batterie hat eine Kapazität von 2,56 kWh und eine niedrige Selbstentladungsrate, wodurch sie ideal für die Speicherung von Solarenergie ist. Sie bietet eine 10-jährige Garantie, die Zuverlässigkeit und langfristigen Wert sicherstellt.

Der SPH 3000TL BL-UP Wechselrichter bietet eine beeindruckende Effizienz von 97,20 % und maximiert so die Energieumwandlung von Solarmodulen. Er verfügt über zwei MPP-Tracker zur Optimierung der Energieausbeute, eine 10-ms-Umschaltung für unterbrechungsfreien Strom, eine intelligente Laststeuerung und eine Schnittstelle für virtuelle Kraftwerke (VPP) zur zukünftigen Integration in den Energiemarkt.

Ja! Sie können die Systemleistung in Echtzeit bequem aus der Ferne überwachen: Shelly 3EM für den Stromwächter: Der Shelly 3EM überwacht den Verbrauch und stellt sicher, dass nur 800 W ins Netz eingespeist werden, was die Energieverwendung ausbalanciert und den Vorschriften entspricht.

ShinePhone App für den Wechselrichter: Mit dem Shine WiFi-Stick ermöglicht die ShinePhone-App die Fernüberwachung der Wechselrichterleistung, des Batteriestatus und der gesamten Systemgesundheit.

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